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    Einladung: Europäischer Tag der Jüdischen Kultur

    Förder-Forum Alte Synagoge Heppenheim:

    „Bewahren, um zu lernen“ ist das Motto des Fördervereins Kulturdenkmal Alte Synagoge Heppenheim. Mit unserer Gründung im Jahr 2019 haben wir uns zum Ziel gesetzt, das Gebäude der Alten Synagoge in der Kleine Bach 3 zu erhalten, zu sanieren und einer neuen Bestimmung zuzuführen. 

    In der Zwischenzeit gab es immer wieder Aktionen und Veranstaltungen, um unser Projekt bekannt zu machen und Unterstützerinnen und Unterstützer zu werben. 
    Erstmals nutzen wir dafür in Heppenheim den 7. September 2025 – den Europäischen Tag der Jüdischen Kultur –, ein Aktionstag, der in nahezu 30 Ländern seit einigen Jahren am ersten Sonntag im September begangen wird. 
    Er dient dazu, das europäische Judentum, seine Geschichte, Traditionen und Bräuche vorzustellen und ermöglicht einen Dialog mit anderen Kulturen und Glaubensrichtungen. Die Alte Synagoge soll mit ihrem Betsaal in Heppenheim dafür in Zukunft Raum bieten. 

    Wir laden Sie herzlich ein, den Auftakt mit uns zu feiern. Das vielseitige Veranstaltungsprogramm bietet neben einem hochaktuellen Beitrag von Uwe Becker Gelegenheit zum Austausch und Kennenlernen. 

    Näheres entnehmen Sie bitte dem Einladungs-PDF.

    Termin: Sonntag 7. September 2025
    von 11:00 – 13:00 Uhr

    Um besser planen zu können, bitten wir um Ihre Anmeldung bis 1. September 2025: kulturdenkmal@alte-synagoge-heppenheim.de 

    Eintritt frei – Spenden zur Verwirklichung unserer Ziele willkommen!

    Spendenkonto:
    Sparkasse Starkenburg:  BIC HELADEF1HEP
    I
    BAN DE15 5095 1469 0000 0518 91

    Ort: Amtshof Heppenheim
    Amtsgasse 5, 64646 Heppenheim

    Parkmöglichkeiten:
    Graben, Heppenheim
    Tiefgarage Achat Hotel, Siegfriedstr. 1



    Hinweis zu Foto- und Filmaufnahmen:
    Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Berichterstattungszwecken angefertigt, gespeichert und in Publikationen, im Internet sowie in sonstigen Formaten verwendet werden dürfen. Der Förderverein ist berechtigt, diese Aufnahmen über seine öffentlichen und nichtöffentlichen Kanäle zu verbreiten.