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    NetzWERKE: Tag des offenen Denkmals® 2026

    NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur
    Religiöse Orte – wie die Alte Synagoge – sind immer auch soziale Infrastruktur. 

    Das diesjährige Motto zum Tag des offenen Denkmals passt perfekt zu dem Erwerb des Gebäudes durch den Förderverein und zum Umbauprojekt – und zwar gleich auf mehreren Ebenen: historisch, sozial, städtebaulich, kulturell und emotional. Die Alte Synagoge ist selbst ein Knotenpunkt eines jahrhundertealten Netzwerks jüdischen Lebens – und unser Umbauprojekt repariert, stärkt und reaktiviert genau dieses Netzwerk.

    In der Ausstellung  „Die jüdischen Bewohner in der Kleine Bach 1 und 3″ rekonstruiert in der Förderverein Kulturdenkmal Alte Synagoge Heppenheim die Lebensgeschichten der jüdischen Familien Goldschmidt und Meyerhof – jener Menschen, die bis in die 1930er Jahre in den Häusern Kleine Bach 1 und 3 lebten. Auf Grundlage umfangreicher Recherchen in Staats- und Stadtarchiven sowie im engen Austausch mit 18 angereisten Nachfahren aus Israel zeigt die Ausstellung erstmals viele bislang unbekannte Dokumente, Fotos und persönliche Erinnerungen.

    Schon vor der Sanierung wird die Alte Synagoge somit wieder zu einem Ort der Begegnung, des Austauschs und des kulturellen Dialogs – inmitten in unserer Heppenheimer Stadtgesellschaft.

    Näheres entnehmen Sie bitte dem Einladungs- und Ausstellungs-PDF

    Termin: Sonntag 13. September 2026
    von 14:00 – 18:00 Uhr
    Vortrag: 15:00 Uhr

    Eintritt frei – Spenden zur Verwirklichung unserer Ziele willkommen!

    Ort: Kulturdenkmal Alte Synagoge                          – Eingangshalle
    Kleine Bach 3, 64646 Heppenheim

    Spendenkonto:
    Sparkasse Starkenburg:  BIC HELADEF1HEP
    I
    BAN DE15 5095 1469 0000 0518 9

    Hinweis zu Foto- und Filmaufnahmen:
    Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Berichterstattungszwecken angefertigt, gespeichert und in Publikationen, im Internet sowie in sonstigen Formaten verwendet werden dürfen. Der Förderverein ist berechtigt, diese Aufnahmen über seine öffentlichen und nichtöffentlichen Kanäle zu verbreiten.